Wichtiges im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Informationen rund um das neue Coronavirus (COVID-19) für Basler Unternehmen.
Die Situation um Corona kann sich momentan ständig verändern. Dies stellt vor allem Unternehmen immer wieder vor neue Herausforderungen. Deswegen werden wir auch weiterhin alle für Euch relevante Informationen zusammentragen und sie kompakt und aktuell auf unserer Plattform präsentieren. Hier ist eine Übersicht zu den wichtigsten Informationen und Links rund um das Thema Coronavirus.
Aktuelle Informationen
Härtefall-Programme kurz vor dem Abschluss
Der Kanton Basel-Stadt hatte bereits früh in der Covid-19-Pandemie Härtefallunterstützungen für besonders stark betroffenen Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Aus insgesamt drei Unterstützungsprogrammen wurden fast 199 Mio. Franken ausbezahlt, wovon der Bund 174 Millionen Franken übernimmt. Betragsmässig erhielten die Gastronomie mit fast 66 Millionen Franken und die Hotellerie mit 64 Millionen Franken die meisten finanziellen Mittel.
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25. Oktober 2022 | MM RR | Härtefall-Programme kurz vor dem Abschluss
Schutzschirm für Grossveranstaltungen soll bis Ende 2022 weitergeführt werden
Mit dem so genannten Schutzschirm können sich Organisationen, die Veranstaltungen ab 5'000 Besucherinnen und Besucher mit überkantonaler Bedeutung in Basel-Stadt planen, gegen das Risiko einer behördlichen Massnahme im Zusammenhang mit der Covid-19 Epidemie schützen.
Nachdem das Bundesparlament im Dezember die Verlängerung dieser Massnahme bis Ende 2022 beschlossen hat, hat der Bundesrat nun die entsprechende Verordnung angepasst und damit die Grundlage für den Vollzug auf kantonaler Ebene geschaffen.
Rückkehr in die normale Lage: Aufhebung der ÖV-Masken- und Isolationspflicht
Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen.
Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage, und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Die Ziele und die genaue Aufgabenverteilung in dieser Phase hat der Bundesrat in einem Grundlagenpapier festgehalten, das bis am 22. April 2022 in Konsultation geht.
Die aktuell geltende kantonale Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Basel-Stadt enthält nur noch wenige Schutzmassnahmen, welche Gesundheitsinstitutionen betreffen. Die Massnahmen sind ebenfalls bis zum 31. März 2022 befristet.
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30. März 2022 | MM Bundesrat | Rückkehr in die normale Lage und Planung der Übergangsphase bis Frühling 2023
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30. März 2022 | MM Regierungsrat | Auch im Kanton Basel-Stadt keine behördlichen Massnahmen mehr
Regierungsrat verlängert Corona-Abfederungsmassnahmen für Kultur
Obwohl der Bundesrat am 16. Februar die meisten schweizweiten Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus aufgehoben hat, ist die Situation der Kulturschaffenden weiterhin angespannt.
Veranstalter buchen nur zögerlich, internationale Engagements gibt es kaum. Der Regierungsrat ermöglicht deshalb den Basler Kulturschaffenden von Januar bis Ende April 2022, die bewährten Taggelder zur Existenzsicherung zu ersuchen. Er bewilligt dafür 3,2 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Für die Fortführung der Bundesmassnahmen im Kulturbereich im Jahr 2022 stellt er maximal 19,5 Millionen Franken aus dem Krisenfonds zur Verfügung.
Grünes Licht für Frühfahrten an den Morgestraich
Die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler können mit dem öffentlichen Verkehr an den Morgestraich fahren.
Nachdem der Bundesrat die Corona-Massnahmen vergangene Woche weitgehend gelockert hat, gibt der Regierungsrat grünes Licht für Frühfahrten am Montagmorgen, 7. März 2022. Im Übrigen stellt es der Regierungsrat den öV-Betrieben frei, an der Fasnacht im Rahmen der gegenwärtigen Bedingungen Nachtfahrten einzuplanen.
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22. Februar 2022 | MM RR | Grünes Licht für Frühfahrten an den Morgenstraich
Coronavirus: Erleichterungen ebenfalls auf kantonaler Ebene
Nach dem Bundesrat beschliesst auch der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Erleichterungen auf kantonaler Ebene.
Öffentliche Veranstaltungen sind ab sofort wieder ohne besondere Auflagen zulässig. Die entsprechenden Verordnungsbestimmungen werden aufgehoben. In den Schulen, Tagesstrukturen, Kindertagesstätten und Spielgruppen entfällt ab sofort die Maskentragpflicht. Für die Fasnacht hat der Regierungsrat zudem Lockerungen beschlossen. Neu dürfen Restaurants, Beherbergungsbetriebe und Cliquen-Keller durchgehend während der ganzen Fasnacht geöffnet sein. Cliquen-Keller dürfen zudem auch Nicht-Mitglieder bewirten.
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16. Februar 2022 | MM RR | Coronavirus: Erleichterungen auf kantonaler Ebene
Bundesrat hebt Massnahmen auf – einzig Maskenpflicht im ÖV & in Gesundheitseinrichtungen bleibt bis Ende März
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich.
Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben.
Ab Donnerstag, 17. Februar, sind folgende schweizweite Schutzmassnahmen aufgehoben:
- die Maskenpflicht in Läden und in Innenbereichen von Restaurants
- die Maskenpflicht von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen
- die Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- die Zugangsbeschränkungen mittels Zertifikat (3G-, 2G- und 2G+-Regel) zu Einrichtungen und Betrieben wie Kinos, Theatern und Innenbereichen von Restaurants sowie bei Veranstaltungen
- die Bewilligungspflicht für Grossveranstaltungen
- die Einschränkungen privater Treffen
In Absprache mit dem Bundesrat werden auch die freiwilligen Kapazitätsbeschränkungen im Detailhandel und in den Seilbahnen aufgehoben.
Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
Basler Fasnacht 2022: Gastronomie mit Schutzmassnahmen geöffnet
Von Montagmorgen, 7. März, 4.00 Uhr, bis Donnerstagmorgen, 10. März, 4.00 Uhr ist in der Basler Innenstadt durchgehend das «Gässle» erlaubt.
Gemeinsam mit dem Fasnachts-Comité hat der Regierungsrat unter Berücksichtigung der geltenden Corona-Vorschriften die Rahmenbedingungen für die Fasnacht 2022 bestimmt.
Gastronomie mit Schutzmassnahmen geöffnet
Für Restaurants und Beherbergungsbetriebe gelten von Montag bis Mittwoch angepasste Öffnungszeiten von 5.00 bis 1.00 Uhr. Betriebe mit permanent verlängerten Öffnungszeiten gemäss ihrer Betriebsbewilligung können entsprechend länger geöffnet bleiben. Es werden keine Ausnahmebewilligungen für verlängerte Öffnungszeiten erteilt. Die Cliquen-Keller können ebenfalls von 5.00 bis 1.00 Uhr offenbleiben, sind aber nur für Mitglieder zugänglich. Auch Verkaufsstände im Aussenbereich auf privatem und öffentlichem Grund sowie auf den Boulevardflächen werden mit diesem Zeitrahmen bewilligt. Gelegenheits- und Festwirtschaftsbewilligungen werden nur für den Aussenbereich erteilt.
Im Innenbereich der Gastronomiebetriebe und der Cliquen-Keller gelten die Covid-Vorschriften gemäss Bundesrecht. Um den Zugang für die Aktiven in die Gastronomiebetriebe zu vereinfachen, arbeiten der Wirteverband, die Verwaltung und das Fasnachts-Comité gemeinsam an einer Bändeli-Lösung.
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SKB_2022_Ladenoeffnungszeiten_ShoppingCityBasel.pdf
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9. Februar 2022 | MM Regierungsrat | Basler Fasnacht 2022: Drei Tage «Gässle»
Bundesrat hebt Quarantäne und Homeoffice-Pflicht auf und startet Konsultation zu umfassenden Lockerungen
Ab Donnerstag, 3. Februar 2022, wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben.
Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 entschieden. Er schlägt zudem umfassende Aufhebungen von Massnahmen vor, die er, abhängig von der epidemischen Lageentwicklung, am 16. Februar 2022 beschliessen kann. Die Konsultation dauert bis am 9. Februar.
Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich Kurzarbeit
Der Bundesrat hat das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer von KAE auf 24 Monate verlängert.
Zudem hat er für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben. Für Betriebe, die von der 2G+-Pflicht betroffen sind, wurde der Anspruch auf KAE für Personen in unterschiedlichen Arbeitsverhältnissen unter bestimmten Bedingungen wieder eingeführt.
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26. Januar 2022 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst Massnahmen im Bereich Kurzarbeit
Der Bundesrat verlängert die Massnahmen
Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März.
Die Homeoffice-Pflicht gilt neu bis Ende Februar, ebenso die Kontaktquarantäne. Die 2G- und die 2Gplus-Regel für gewisse Innenräume, die ausgeweitete Maskenpflicht innen, die 3G-Regel für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen sowie die Einschränkung privater Treffen gelten provisorisch bis Ende März.
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19. Januar 2022 | MM Bundesrat | Quarantäne und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; übrige Massnahmen provisorisch bis Ende März
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Grafik zu den Massnahmen ab 19. Januar 2022
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25. Januar 2022 | MM Regierungsrat | Verlängerung der Massnahmen bis 26. Februar 2022
Keine Grossveranstaltungen in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat eine Lagebeurteilung für Grossveranstaltungen ab 1'000 Anwesenden in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien vorgenommen.
Er hat entschieden, dass hängige Gesuche bis Mitte März nicht bewilligt werden können und dass bereits erteilte Gesuche widerrufen werden müssen.
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13. Januar 2022 | MM RR | Keine Grossveranstaltungen in Innenräumen bis nach den Fasnachtsferien
Kantonales Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie 2022
Ab 3. Januar 2022 können die Betriebe aus Gastronomie und Hotellerie ihre Anträge für das kantonale Unterstützungsprogramm einreichen.
Der Regierungsrat hatte wegen der strengeren kantonalen Schutzmassnahmen diese neue Unterstützung für den Monat Dezember 2021 eingerichtet. Das Gesuch ist spätestens bis 28. Februar 2022 einzureichen.
Kanton beschliesst neues Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie
Der Regierungsrat hat eine neue Verordnung betreffend Unterstützungsprogramm für Gastronomie und Hotellerie im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie erlassen.
Zudem werden die Ausbildungsbetriebe wieder unterstützt, damit die Lehrstellen gehalten werden können. Diese Verordnung regelt für den Monat Dezember 2021 die finanzielle Unterstützung von basel-städtischen Betrieben aus der Gastronomie und Hotellerie, die besonders stark von den neuen kantonalen Corona-Massnahmen betroffen sind.
Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G).
Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht.
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17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
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FAQ zu den Massnahmen ab 20. Dezember 2021
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Grafik zu den Massnahmen ab 20. Dezember 2021
2G für Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe
Wo derzeit in Innenräumen die 3G-Regel gilt, gilt künftig die 2G-Regel (Zugang nur für geimpfte und genesene Personen).
Dies betrifft Restaurants, Kultur-, Sport- und Freizeitbetriebe sowie Veranstaltungen. Mit der neuen Regel wird das Risiko reduziert, dass nicht immunisierte Personen infiziert werden. Sie geben das Virus leichter weiter und erkranken deutlich häufiger schwer. Zusätzlich gilt an diesen Orten weiterhin eine Maskenpflicht und eine Sitzpflicht bei der Konsumation. Für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen draussen gilt weiterhin die 3G-Regel.
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17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
2G+ für Discos und Aktivitäten ohne Masken
Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+).
Diese Regel gilt einerseits für Discos und Bars, andererseits für Sport- und Kulturaktivitäten von Laien, wenn keine Maske getragen wird.
Nach der Konsultation wurde diese Regel ergänzt: Personen, deren vollständige Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen. Betriebe und Veranstaltungen, die der 2G-Regel unterstehen, können freiwillig 2G+ anwenden und damit auf die Masken- und die Sitzpflicht verzichten.
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17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
Home-Office-Pflicht wird wieder eingeführt
Der Bundesrat führt zudem die Home-Office-Pflicht wieder ein, um die Kontakte zu reduzieren.
Ist das Arbeiten vor Ort notwendig, gilt in den Räumlichkeiten, in denen sich mehr als eine Person aufhält, weiterhin eine Maskenpflicht.
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17. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weitergehende Massnahmen
Konsequentere Massnahmen sind notwendig
Im Kanton Basel-Stadt gilt in Restaurants, Bars, Clubs und Diskotheken weiterhin die am vergangenen Mittwoch, 1. Dezember, vom Regierungsrat in Kraft gesetzte Regelung: Zusätzlich zur Zertifikatspflicht wird nach wie vor das Tragen von Masken verlangt.
Die vom Bundesrat am Freitag, 3. Dezember 2021, in diesem Bereich erlassenen milderen Massnahmen reichen vor dem Hintergrund einer bedenklichen epidemiologischen Entwicklung nicht aus und werden nicht übernommen.
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7. Dezember 2021 | MM Regierungsrat | Konsequentere Massnahmen sind notwendig
Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Ab Montag, 6. Dezember 2021, wird in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht ausgeweitet, die Home-Office-Empfehlung verstärkt sowie die Gültigkeit von Antigen-Schnelltests verkürzt.
Ausserdem erhalten zertifikatspflichtige Veranstaltungen und Einrichtungen die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht zu verzichten.
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
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FAQ zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021
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Grafik zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021
Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G
Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten.
Zu diesem Zweck muss die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung wird erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.
Wichtiges für Basel-Stadt:
Aufgrund der seit 1. Dezember 2021 geltenden zusätzlichen Massnahmen im Kanton Basel-Stadt gilt zusätzlich zu den vom Bundesrat erlassenen Massnahmen eine generelle Maskenpflicht in Innenräumen sowie eine Pflicht zur Konsumation im Sitzen.
Dies gilt aktuell auch für die Gastronomie sowie Clubs & Bars welche auf 2G setzen!
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
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FAQ zu den Massnahmen ab 6. Dezember 2021
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30. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt
Ausweitung der Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt.
Ausser bei privaten Treffen. Die Maske hat sich als einfaches und kostengünstiges Mittel bewährt, um die Übertragung des Virus zu verhindern.
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Ausweitung der Zertifikatspflicht
Die Zertifikatsplicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien.
Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1'000 Teilnehmenden.
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Home-Office-Empfehlung & Maskenpflicht in Büros
Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Home-Office-Empfehlung.
Zudem müssen alle Mitarbeitende in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
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3. Dezember 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie
Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage und der sich verschärfenden Situation in den Spitälern weitere Massnahmen beschlossen.
Die neuen Massnahmen treten per 1. Dezember 2021 in Kraft und gelten befristet bis 31. Januar 2022.
Veranstaltungen:
- Neben der 3G-Regelung müssen an Veranstaltungen inklusive Messen in Innenräumen Gesichtsmasken getragen werden
- Konsumation von Getränken und Speisen sitzend am Tisch
- Ab 6. Dezember: Veranstaltungen inkl. Messen mit 300 bis 1`000 Teilnehmenden müssen dem Gesundheitsdepartement gemeldet werden
Restaurationsbetriebe:
- In Innenräumen von Restaurationsbetrieben, einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokale, müssen alle Personen Gesichtsmasken tragen
- Konsumation in Restaurationsbetrieben (einschliesslich Bar- und Clubbetrieben sowie Diskotheken und Tanzlokale) muss an Tischen erfolgen
Bereiche Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport:
- In Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport muss von allen Personen eine Gesichtsmaske getragen werden
Ausnahmen von der Maskenpflicht:
- Kinder unter 12 Jahren
- Personen, welche aus medizinischen Gründen keine Gesichtsmaske tragen können
- Private Veranstaltungen unter 30 Personen
- Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben
- Personen während der Konsumation von Speisen und Getränken, wenn sie an einem Tisch sitzen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Kontakt zu Gästen oder Besuchern
- Rednerinnen und Redner und auftretende Personen
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30. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Weitere Massnahmen im Kanton Basel-Stadt
Basel-Stadt verstärkt gezielt seinen Massnahmenmix
Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat heute in seiner Klausursitzung aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Lage den Massnahmenmix zur Bekämpfung der Pandemie verstärkt.
Er führt zusätzliche Schutzmassnahmen in den Schulen und Tagesstrukturen, in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie Institutionen der Behindertenhilfe ein. In diesen Institutionen wird eine Zertifikats- und/oder Maskenpflicht angeordnet.
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22. November 2021 | MM RR | Coronavirus: Basel-Stadt verstärkt gezielt seinen Massnahmenmix
Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe: 7.1 Millionen Franken wurden ausbezahlt
In der zweiten Auflage des Basler Dreidrittel-Modells wurden insgesamt 1045 Unternehmen unterstützt.
Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag lag bei 6829 Franken. Das Basler Modell der Mietzinshilfe setzt eine Einigung zwischen Mieter- und Vermieterschaft voraus und stiess auf grosse Resonanz. Das Parlament hat im Februar 2021 beschlossen, die Corona-Mietzinshilfe für Unternehmen neu aufzulegen.
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12. November 2021 | MM FD | Neuauflage der Corona-Mietzinshilfe
Verlängerte Taggelder für Kulturschaffende und erhöhte Höchstbeiträge für Kulturunternehmen
Der Regierungsrat hat gestern über die Verlängerung der Ausrichtung von Taggeldern zur Existenzsicherung von Kulturschaffenden bis Ende Dezember 2021 entschieden.
Er hat zudem die Höchstbeiträge für Ausfallentschädigungen gemäss Bundesmodell angepasst. Dies vor dem Hintergrund, dass dem Kanton Basel-Stadt zusätzliche Bundesmittel in der Höhe von 5.3 Mio. Franken zugesprochen wurden.
Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht auf Innenräume aus
Ab Montag, 13. September 2021, gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht.
Auf Terrassen hingegen ist kein Zertifikat nötig, ebenso nicht in Gassenküchen und Restaurationsbetrieben in Transitbereichen von Flughäfen. Auch der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Museen, Bibliotheken, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Billardhallen oder Casinos wird auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt. Die Massnahme ist bis am 24. Januar 2022 befristet. Das Zertifikat erlaubt es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem alle anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht.
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8. September 2021 | MM Bundesrat | Coronavirus: Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht aus und startet Konsultation zu neuen Einreisebestimmungen
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Infografik zu den Massnahmen ab 13. September 2021 (PDF)
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FAQ – Ausweitung Zertifikatspflicht
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FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate
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Covid-19-Verordnung besondere Lage
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Info-Flyer zum Thema Covid-Zertifikat
Wichtiges zur Umsetzung der Zertifikatpflicht
Ab 13. September gilt die Zertifikatspflicht neu auch in Innenbereichen von (Hotel-)Bars und Restaurants.
Wichtiges für die betroffenen Betrieben:
- Massnahmen in Innenräumen wie Abstand, Maske oder Trennelemente sind aufgehoben
- Für Gäste von Aussenbereichen (Ohne Zertifikatprüfung) gilt Maskenpflicht in Innenräumen & Toillettenbesuch
- Die Zertifikatspflicht gilt für Personen ab 16 Jahren
- Die betroffenen Betriebe haben die Aufgabe, die Covid- Zertifikate von Teilnehmenden, Gästen zu überprüfen
- Überprüfung einheitlich via «COVID Certificate Check»-App
- Servicepersonal in Restaurants, Fitnessinstruktorinnen, Museumsaufseher oder Helfer bei Sportveranstaltungen sind von der Zertifikatpflicht ausgeschlossen. (Maskenpflicht & bestehende Massnahmen bleiben bestehen).
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FAQ – Ausweitung Zertifikatspflicht
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FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate
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Covid-19-Verordnung besondere Lage
«COVID Certificate Check»-App
Damit die Echtheit und Gültigkeit des Covid-Zertifikats überprüft werden kann, steht die «COVID Certificate Check»-App kostenlos zur Verfügung.
Die betroffenen Betriebe bzw. die Organisatoren von Veranstaltungen haben die Aufgabe, die Covid-Zertifikate von Gästen und Teilnehmenden zu überprüfen.
Vorgehen bei der Zertifikatsprüfung
- Zertifikatprüfung (QR-Code) einheitlich via «COVID Certificate Check»-App
- Abgleichen und sicherstellen von Namen und Geburtsdatum mit einem Ausweisdokument
Die «COVID Certificate Check»-App kann analog der «COVID Certificate»-App von allen im Apple App Store, im Google Play Store sowie in der Huawei AppGallery kostenlos heruntergeladen werden.
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FAQ – Prüfung der Covid-Zertifikate
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Info-Flyer zum Thema Covid-Zertifikat
Erhöhung Härtefall-Zahlungen für Unternehmen mit sehr hohem Umsatzverlust
Der Kanton Basel-Stadt übernimmt bei der Härtefall-Unterstützung an Unternehmen mit einem Umsatz unter 5 Millionen Franken die vom Bund erhöhte Obergrenzen beim Umsatz und beim Maximalbetrag.
Der Bund passte im Juni 2021 seine Härtefallverordnung an. Er erhöhte für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 5 Millionen Franken, die einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent aufweisen, die Härtefall-Unterstützung von 20 auf 30 Prozent des Jahresumsatzes und auf maximal 1.5 Millionen Franken. Damit wurde - analog zu den Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken - für diese kleineren Unternehmen eine sogenannte «Härtefall-im-Härtefall-Regel» geschaffen. Diese Regelung des Bundes gilt auch für das Härtefall-Programm in Basel-Stadt. Von der «Härtefall-im-Härtefall-Regel» werden in erster Linie kleine und mittlere Hotels profitieren können.
Basler Veranstaltungsbranche erhält Corona-Schutzschirm
Der Grosse Rat bewilligt 19 Mio. Franken für die Absicherung von Grossveranstaltungen mit 5000 Personen und mehr in den Bereichen Messen, Kultur und Sport.
Für Publikumsveranstaltungen ab 5'000 Personen von überkantonaler Bedeutung haben Bund und Kantone einen sogenannten «Schutzschirm» eingeführt. Unter den Schutzschirm können Veranstaltungen, welche jetzt geplant und vorbereitet werden und bis zum 30. April 2022 im Kanton Basel-Stadt stattfinden sollen: In einem ersten Schritt beantragen die Organisatoren von Veranstaltungen eine Unterschutzstellung. Wird dieser Antrag gutgeheissen, sichert der Kanton seine Beteiligung an den ungedeckten Kosten zu. Falls aufgrund einer späteren behördlichen Anordnung wegen der Covid-19-Pandemie die Veranstaltung dann doch abgesagt, verschoben oder stark reduziert durchgeführt werden muss, kann in einem zweiten Schritt der entstandene Schaden geltend gemacht werden.
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24. Juni 2021 | MM PD | Schutzschirm für Grossveranstaltungen
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Informationen zur Gesuchstellung
Ab dem EM-Achtelfinale: Längere Öffnungszeiten für Innen-Gastronomie
Basler Gastro-Betriebe dürfen vom 26. Juni bis 11. Juli 2021 ihre Innenräume bis 2 Uhr morgens geöffnet haben.
In Basel-Stadt gelten ab dem 26. Juni 2021 an EM-Spieltagen für Innenräume von Gastro-Betrieben, gleich wie im Kanton Basel-Landschaft, verlängerte Öffnungszeiten bis 02:00 Uhr. Im Aussenbereich dürfen alle Betriebe wie bisher bis maximal 15 Minuten nach dem offiziellen Spielende ihre Gäste bewirten. Diese Regelung gilt unabhängig von den grundsätzlich bewilligten Öffnungszeiten. Weiterhin gilt zu beachten: Sowohl die Gastro-Betriebe als auch die Gäste müssen die geltenden Corona-Schutzmassnahmen einhalten.
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24. Juni 2021 | MM BVD | Ab dem EM-Achtelfinale: Längere Öffnungszeiten für Innen-Gastronomie
Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
Ab Samstag, 26. Juni 2021, werden die Massnahmen stark reduziert und vereinfacht.
So werden unter anderem die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Ausserdem können in Restaurants wieder beliebig viele Personen zusammensitzen und Grossveranstaltungen mit Zertifikat ohne Beschränkungen von Kapazität und Anzahl Personen stattfinden. Der fünfte Öffnungsschritt geht insbesondere in folgenden Punkten weiter als die Konsultationsvorlage:
- Keine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch in Restaurants
- Keine Beschränkungen der Kapazität und Anzahl Personen sowie keine Maskenpflicht bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat
- Keine Homeoffice-Pflicht; stattdessen gilt eine Homeoffice-Empfehlung
- Keine Masken- und Abstandspflicht bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten sowie keine Unterscheidung zwischen Profis und Laien
- Keine Beschränkung für Präsenzveranstaltungen an Universitäten, Fachhochschulen und in der Weiterbildung.
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23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
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Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021
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Übersichtsgrafik: Öffnungsschritt 26. Juni 2021
Restaurants: Gruppengrösse pro Tisch unbeschränkt
In Restaurants wird die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufgehoben.
In Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation, der Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden. Die Kontaktdaten müssen weiterhin erhoben werden, es reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe. Auch die Maske ist weiterhin zu tragen, ausser wenn die Gäste am Tisch sitzen. In Aussenbereichen wird die Beschränkung der Grösse der Gästegruppen und die Sitzpflicht bei Konsumation aufgehoben. Der Abstand zwischen den Gästegruppen ist auch hier einzuhalten. Draussen müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden und die Maskenpflicht wird ebenfalls aufgehoben.
Im Restaurant Innenbereich gilt:
- Sitzpflicht während der Konsumation
- Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden
- Kontaktdaten einer Person pro Gruppe
- Maskenpflicht sofern nicht am Tisch sitzend
Im Restaurant Aussenbereich:
- Abstand zwischen den Gruppen muss eingehalten werden
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23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
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Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021
Läden & Freizeitbetriebe: Kapazitäten können voll genutzt werden
Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazität voll ausnutzen.
Für Läden und Freizeitbetriebe werden die Kapazitätsbeschränkung vollkommen aufgehoben. In Geschäften und Läden und anderen öffentlich zugänglichen Innenbereichen gilt weiterhin eine Maskenpflicht, auch für das Personal.
Für Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen gilt:
- Keine Kapazitätsbeschränkung
- Maskenpflicht für Kunden & Personal
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23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
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Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021
Keine Homeoffice- und Maskenpflicht an der Arbeit
Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt.
Das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden. Zudem wird an der Arbeit die generelle Maskenpflicht ebenfalls aufgehoben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Sie entscheiden, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist.
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23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
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Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021
Diskotheken und Tanzlokale können wieder öffnen
Diskotheken und Tanzlokale dürfen wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird.
Wie bei allen Einrichtungen, deren Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat eingeschränkt sind, entfällt die Maskenpflicht. Für Veranstaltungen, zu denen der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat begrenzt ist, gelten neu keine Beschränkungen mehr, auch nicht für Grossveranstaltungen. Es können also bereits ab dem 26. Juni wieder Veranstaltungen mit mehr als 10'000 Personen stattfinden und die Kapazität kann voll genutzt werden. In einem Schutzkonzept muss unter anderem festgelegt werden, wie der Zutritt auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen eine kantonale Bewilligung.
Bei Veranstaltungen mit Covid-Zertifikat gilt:
- Keine Beschränkungen mehr
Bei Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gilt:
- Wenn das Publikum sitzt, können maximal 1000 Besucherinnen und Besucher teilnehmen – drinnen wie draussen.
- Wenn die Menschen stehen oder sich bewegen, dann können drinnen maximal 250 und draussen maximal 500 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden.
- Die Kapazität der Örtlichkeit kann bis zu zwei Dritteln genutzt werden – drinnen wie draussen.
- Drinnen gilt: Maskenpflicht und Konsumation nur in Restaurationsbereichen; am Sitzplatz nur, wenn die Kontaktdaten erhoben werden.
- Draussen gilt: keine Maskenpflicht.
- Veranstaltungen und Konzerte, an denen die Besucherinnen und Besucher tanzen, sind verboten.
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23. Juni 2021 | MM Bundesrat | Bundesrat beschliesst weiteren, grossen Öffnungsschritt
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Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 26. Juni 2021
Unterstützung für Ausbildungsbetriebe bis Ende September 2021 verlängert
Der Kanton Basel-Stadt verlängert die Unterstützung für Ausbildungsbetriebe letztmals bis Ende September 2021.
Der Kanton Basel- Stadt unterstützte seit Frühjahr 2020 die Aufrechterhaltung der Lehrlingsausbildung mit finanziellen Mitteln aus dem Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit («Krisenfonds»). Anspruchsberechtigt sind Betriebe, welche Kurzarbeitsentschädigungen der Arbeitslosenversicherung beziehen. Übernommen werden die Bruttolöhne der Lernenden sowie die Kosten für die überbetrieblichen Kurse.
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17. Juni 2021 | MM WSU | Unterstützung für Ausbildungsbetriebe bis Ende September 2021 verlängert
Gastro-Betriebe dürfen während der EM länger offen haben
Sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich dürfen die Betriebe an Spieltagen bis 15 Minuten nach Spielende wirten.
Vom 11. Juni bis 11. Juli 2021 findet in verschiedenen europäischen Städten die Fussball-Europameisterschaft statt. Damit die Bevölkerung dieses Grossereignis mit Beteiligung der Schweizer Nationalmannschaft gebührend feiern kann, gelten an den Spieltagen angepasste Öffnungszeiten für die Gastro-Betriebe: Sowohl im Innen- als auch im Aussenbereich dürfen die Betriebe an Spieltagen bis 15 Minuten nach Spielende wirten, unabhängig von den grundsätzlich bewilligten Öffnungszeiten.
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7. Juni 2021 | MM BVD | Gastro-Betriebe dürfen während der EM länger offen haben
Drei kulturelle Grossveranstaltungen in Basel im Juni
Im Kanton Basel-Stadt finden im Juni drei kulturelle Pilotveranstaltungen mit bis zu 600 Personen statt.
Den Zuschlag erhalten haben der Club «Das Viertel» mit einer Outdoor-Tanzparty. Konzerte können das Sinfonieorchester Basel im Stadtcasino Basel sowie das Offbeat Jazzfestival im Don Bosco Basel veranstalten. Die Organisatoren müssen nun ein Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des Bundes vorlegen, bevor sie eine Bewilligung zur Durchführung erhalten. Diese Pilotveranstaltungen sollen zeigen, wie die Schutzmassnahmen für Grossevents umgesetzt werden können.
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3. Juni 2021 | MM PD | Drei kulturelle Grossveranstaltungen in Basel im Juni
Förderung der Nachtkultur im öffentlichen Raum im Jahr 2021
Projekt ZwischenZeit Basel zur Förderung der Nachtkultur.
Der Regierungsrat unterstützt das Projekt ZwischenZeit Basel des Vereins Kultur & Gastronomie mit einem Projektbeitrag in der Höhe von 190'000 Franken und ermöglicht damit im Spätsommer 2021 die Durchführung mehrerer kultureller Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit entsprechenden Schutzmassnahmen. Das Projekt, welches von der Taskforce Nachtkultur eng begleitet worden ist, unterstützt hiesige Konzert- und Clubveranstaltende, regionale Kunstschaffende und das lokale Veranstaltungsgewerbe. Gleichzeitig profitiert die breite Bevölkerung vom kulturellen Angebot. Mit dieser Entscheidung setzt der Regierungsrat ein Zeichen und fördert aktiv die Nachtkultur, die ausgesprochen stark von den Folgen der Corona-Pandemie betroffen ist.
Weitere Lockerungen ab 31. Mai für Innengastronomie und Publikumsveranstaltungen
Wieder möglich: Öffnung der Innenräume in Restaurants, Publikumsveranstaltungen mit Einschränkungen, Wettkämpfe mit Publikum, Präsenzunterricht an Hochschulen.
Ab Montag, 31. Mai kommt es zu weiteren Öffnungsschritten in folgenden Bereichen:
- Publikumsveranstaltungen sind in Innenräumen mit einer Limite von 100, draussen mit 300 Personen wieder möglich.
- Für private Treffen erhöht der Bundesrat die Anzahl erlaubter Personen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 Personen draussen.
- Neu dürfen im Amateurbereich maximal 50 statt 15 Personen gemeinsam Sport treiben, Publikum ist zugelassen.
- An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal 50 Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben.
- Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt.
- Neu sind sowohl Genesene als auch Geimpfte für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen.
- Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands erforderlich.
¬ Übersichtsgrafik: Öffnungsschritt 31. Mai 2021
¬ 26. Mai 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 31. Mai
¬ FAQ Massnahmen vom 31. Mai 2021
Innenräume von Restaurants und Bars können wieder öffnen
Restaurants und Bars können ab dem 31. Mai ihre Innenräume wieder öffnen.
Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben. Am Tisch muss keine Maske getragen werden. Wer sich im Restaurant bewegt – drinnen und draussen – muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht.
¬ Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 31. Mai 2021
¬ 26. Mai 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 31. Mai
Mehr Sicherheit für die Planung von Grossveranstaltungen ab Juli 2021
Perspektive für Grossveranstaltungen ab 1'000 Personen.
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung auch entschieden, wann und in welcher Form Grossveranstaltungen wieder stattfinden können und wie sie entschädigt werden, sollten Veranstaltungen, die von den Kantonen bewilligt wurden, aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können (Schutzschirm-Regelung).
- 1. Schritt: Pilotveranstaltungen ab dem 1. Juni 2021
Ab dem 1. Juni sind Pilotveranstaltungen möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen beträgt 600 Personen, wie in der Konsultation vorgeschlagen. An Pilotveranstaltungen im Freien können bis 1000 Personen teilnehmen anstatt 600 wie ursprünglich geplant. Pro Kanton können fünf anstatt drei Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. - 2. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 1. Juli 2021
Ab dem 1. Juli sind Grossveranstaltungen wieder möglich. Die maximale Anzahl Personen bei Veranstaltungen in Innenräumen bleibt, wie vorgeschlagen bei 3'000 Personen. Draussen dagegen können Grossveranstaltungen mit Sitzpflicht und zwei Drittel der Kapazität entgegen dem Vorentwurf neu mit maximal 5000 anstatt 3000 Personen stattfinden. - 3. Schritt: Grossveranstaltungen ab dem 20. August 2021 mit 10'000 Personen
Ab dem 20. August können Grossveranstaltungen mit maximal 10'000 Personen stattfinden. In der Konsultation war noch der 1. September vorgesehen. In Innenräumen gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr. Bei Veranstaltungen im Freien mit Sitzpflicht soll zudem auf eine Zuschauerbegrenzung verzichtet werden.
¬ 26. Mai 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 31. Mai
Bundesrat verabschiedet 3-Phasen-Modell
Ab Montag, 31. Mai, sollen unter anderem Restaurants auch im Innern wieder öffnen können.
Ende Mai, wenn alle impfbereiten Risikopersonen geimpft sind, soll von der Schutzphase in die Stabilisierungsphase gewechselt werden und ein vierter Öffnungsschritt erfolgen. Bei öffentlichen Veranstaltungen soll die maximale Anzahl Personen erhöht werden. Für Betriebe, die wiederholt testen, wird die Homeoffice-Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Der Bundesrat schickt diese Vorschläge bei den Kantonen, den zuständigen Parlamentskommissionen und den Sozialpartnern in Konsultation. Er entscheidet am 26. Mai.
Der Bundesrat gibt folgende Vorschläge in Konsultation:
- Veranstaltungen mit Publikum: innen maximal 100, aussen 300 Personen
- Restaurants: Innenräume offen, wenn die Fallzahlen nicht steigen
- Amateursport: Grössere Gruppen und Fussballspiele in allen Ligen
- Laienkultur: Grössere Gruppen möglich
- Keine Homeoffice Pflicht für Betriebe, die regelmässig testen
- Hochschulen: Präsenzunterricht ausgeweitet
- Wellnessanlagen offen
Der Regierungsrat bewilligt zusätzlich rund 11,5 Millionen Franken aus dem Krisenfonds für den Kulturbereich
Der Regierungsrat will die Qualität und die Vielfalt des Basler Kulturschaffens und Kulturangebots über die Covid-19-Krise hinweg sichern.
Er hat deshalb die bisherigen Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich bis Ende August 2021 verlängert und die Mittel aufgestockt. Er hat dafür rund 11,5 Millionen Franken gesprochen. Kulturschaffende erhalten ausserdem neu die Möglichkeit zwischen der Ausfallentschädigung nach Bundesverordnung oder dem Bezug von Taggeldern nach kantonaler Verordnung zu wählen. Nehmen sie Taggelder in Anspruch, so besteht neu ein Freibetrag von 1000 Franken pro Monat.
Mehr Sicherheit für die Planung von Grossveranstaltungen ab Juli 2021
Pilotphase im Juni mit 300 bis 600 Personen, Bewilligung für Veranstaltungen mit 3000 Personen ab Juli.
Der Bundesrat will den Organisatoren von Grossveranstaltungen und den Kantonen eine Planungsperspektive bieten. Er legt dar, unter welchen Bedingungen die Kantone ab Sommer 2021 Grossveranstaltungen bewilligen können, auch wenn noch nicht klar ist, ob die epidemiologische Lage eine Durchführung erlaubt. Dabei handelt es sich um eine Entscheidungshilfe für die Kantone und nicht um einen Öffnungsplan. Sollten Veranstaltungen mit einer kantonalen Zusicherung aus epidemiologischen Gründen nicht stattfinden können, haben die Organisatoren Anspruch auf eine Entschädigung (Schutzschirm-Regelung). Die Kantone und die betroffenen Branchenverbände können sich bis am 10. Mai 2021 in einer Konsultation zu den Vorschlägen des Bundesrats äussern.
Der Regierungsrat erhöht Härtefallgelder und vereinfacht die Regeln
Aufgrund des Andauerns der Covid-19-Massnahmen und der Bundesentscheide hat der Regierungsrat Basel-Stadt die Härtefallgelder um weitere 12 Mio. Franken erhöht.
Dank dem basel-städtischem Härtefallprogramm konnten bereits 57 Mio. Franken an betroffene Betriebe ausbezahlt werden. Gemeinsam mit den Bundesgeldern stehen somit neu insgesamt 237 Mio. Franken für Unternehmen mit Sitz in Basel-Stadt zur Verfügung. Gleichzeitig wurden die Regeln vereinfacht. Die basel-städtische Regelung ist in drei Punkten grosszügiger als die Bundesverordnung.
In folgenden Bereichen ist die basel-städtische Regelung grosszügiger als der Bund:
- Betriebe erhalten bereits ab einem Umsatzverlust von -20% (und nicht ab -40% Umsatzverlust) Härtefallgelder.
- Die ausschlaggebenden Fixkostensätze sind in Basel-Stadt generell höher als in der Bundes-Verordnung. Im Kanton Basel-Stadt erhält zum Beispiel ein Gastro-Betrieb bei einem Umsatzverlust von 100'000 Franken eine Härtefall-Entschädigung von 31'000 Franken. Der Bundessatz sieht eine Entschädigung von 25'000 Franken vor.
- In Basel-Stadt sind bereits Betriebe mit einem Jahresumsatz von 40'000 Franken anspruchsberechtigt, und nicht erst ab 50'000 Franken wie beim Bund.
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21. April 2021 | MM RR | Der Regierungsrat erhöht Härtefallgelder und vereinfacht die Regeln
Restaurants und Bars können Terrassen öffnen
Restaurants und Bars können ab dem 19. April ihre Terrassen wieder öffnen.
Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden. Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt. Von sämtlichen Person müssen die Kontaktdaten erhoben werden. Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden. Diskotheken und Tanzlokale bleiben geschlossen. Weil viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung noch nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der Gastrobranche wie bisher fortgeführt.
Wichtig ist zu beachten:
- Sitzpflicht und die Maske darf nur während der Konsumation abgelegt werden
- Pro Tisch sind maximal vier Personen erlaubt
- Kontaktdaten müssen erhoben werden
- Tische müssen einen Abstand von 1,5 Metern haben
- Eine Überdachung der Terrasse oder des Aussenbereichs ist erlaubt (Details siehe FAQ)
- Toiletten im Betrieb dürfen benutzt werden
- Restaurantterrassen & Take- Aways müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geschlossen sein
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Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 19. April 2021
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14. April 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 19. April
Veranstaltungen mit Publikum: draussen mit 100, drinnen mit 50 Personen
Veranstaltungen mit Publikum sind mit Einschränkungen wieder möglich.
Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher ist beschränkt auf 100 Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und 50 Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Zusätzlich gilt eine Beschränkung auf maximal ein Drittel der Kapazität des Veranstaltungsorts. Es gilt eine Sitzpflicht und die Maske muss immer getragen werden. Zwischen den Besucherinnen und Besuchern muss jeweils ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder ein Sitz freigelassen werden. Konsumation ist verboten und von Pausen ist abzusehen.
Mit dem Öffnungsschritt sind auch andere Veranstaltungen mit bis zu 15 Personen erlaubt. Dies betrifft beispielsweise Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs- und Freizeitbereich.
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Wichtige FAQ zu den Lockerungen vom 19. April 2021
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14. April 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 19. April
Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe
Öffentlich zugängliche Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe sollen analog zu Läden und Museen ihre Innenbereiche wieder öffnen können.
Damit sind auch Zoos und botanische Gärten wieder vollständig zugänglich. In Innenräumen muss immer eine Maske getragen und der erforderliche Abstand eingehalten werden. Der Innenbereich von Wellnessanlagen und Freizeitbädern bleibt hingegen geschlossen.
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14. April 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 19. April
Regierungsrat Basel-Stadt sieht zusätzliche Massnahmen in Hot-Spots vor
Örtlich begrenzte generelle Maskentragpflicht und ein örtlich begrenztes Konsumationsverbot auf der Allmend in der Steinenvorstadt.
Um ein unkontrolliertes Ansteigen der lokalen Infektionszahlen an stadtbekannten Hot-Spots zu vermeiden, hat der Regierungsrat Basel-Stadt deshalb einen neuen Paragraphen in der kantonalen Covid-19-Verordnung verabschiedet. Gemäss dem neuen § 3d (Zusätzliche Massnahmen) kann der Kantonsarzt besondere Schutzmassnahmen in Hot-Spots verfügen, insbesondere eine örtlich begrenzte generelle Maskentragpflicht und ein örtlich begrenztes Konsumationsverbot auf der Allmend. Diese besonderen Schutzmassnahmen sind ab Montag in der Steinenvorstadt vorgesehen. Hier darf auf der Allmend ausserhalb der gekennzeichneten Bar- und Restaurantbereiche nichts konsumiert werden. Die Behörden danken den Restaurationsbetrieben und den Gästen, dass sie die Schutzkonzepte, Vorgaben der Sitzpflicht und weitere Vorgaben einhalten.
Diese Regelung ist vorerst bis zum 31. Mai 2021 befristet.
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14. April 2021 | MM RR | Covid-19-Massnahmen des Bundes: Auswirkungen in Basel-Stadt
Bund lockert Massnahmen: Nächster Öffnungsschritt am 19. April 2021
Wieder möglich: Restaurants und Bars draussen, Veranstaltungen mit Einschränkungen, Freizeit- und Kulturbetriebe sowie Sportanlagen.
Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands erforderlich.
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Übersichtsgrafik: Öffnungsschritt 19. April 2021
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14. April 2021 | MM Bundesrat | Nächster Öffnungsschritt am 19. April
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FAQ Massnahmen vom 19. April 2021
Auszahlung der Corona-Härtefallgelder gewinnt an Fahrt
In der Schweiz sind bis Anfang April rund 1,6 Milliarden Franken an Härtefallbeträgen A-Fonds-perdu ausgezahlt worden.
Davon profitierten rund 20'000 Firmen, wie das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco am Dienstag über Twitter sowie die Eidgenössische Finanzverwaltung über ihre Webseite mitteilte. Rund 47,3 Prozent der Unternehmen, welche die nicht rückzahlpflichtigen Zuschüsse vom Bund und den Kantonen erhielten, stammten aus der Gastronomie. Danach profitierten Firmen zu 13,7 Prozent aus dem Detailhandel – gefolgt von Beherberungsbetrieben mit 6,4 Prozent.
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13. April 2021 | HTR | Auszahlung der Corona-Härtefallgelder gewinnt an Fahrt
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Härtefalle Plattform des SECO
Mehr Platz für Gastronomie im Freien
Bis der Restaurationsbetrieb in Innenräumen wieder möglich ist, sollen Basler Gastronominnen und Gastronomen draussen mehr Plätze als bisher anbieten können.
Der Regierungsrat ermöglicht vorübergehend eine weitergehende Ausdehnung bestehender Aussenbestuhlung, sobald der Bundesrat den Gastronomiebetrieb im Aussenbereich wieder erlaubt. Die Ausdehnung ist ohne Bewilligung möglich, solange sie insbesondere die geltenden Sicherheitsbestimmungen und Auflagen erfüllt. Ausdehnungen auf Fahrbahnen oder auf Strassen ohne Trottoirs sind der Allmendverwaltung vorgängig zu melden.
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13. April 2021 | MM RR | Mehr Platz für Gastronomie im Freien
Bundesrat passt Härtefallverordnung sowie Verordnung zum Erwerbsausfall an
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 31. März 2021 Änderungen an der Covid-19-Härtefallverordnung sowie an der Covid-19-Verordnung zum Erwerbsausfall beschlossen.
Damit vollzieht er die Anpassungen des Parlaments aus der Frühlingssession am Covid-19-Gesetz. Bei der Härtefallhilfe werden insbesondere die Höchstbeträge, der Gründungszeitpunkt, die Beteiligung des Staates an allfälligen Gewinnen der Unternehmen im Jahr 2021 sowie die Dauer des Dividendenverbots angepasst. Zudem wird die landesweit einheitliche Bemessung der Beiträge an Unternehmen mit mehr als 5 Millionen Umsatz geregelt.
Härtefall-Programm: Vierte Auszahlungsrunde und neu auch für Basler Taxis
Das basel-städtische Härtefallprogramm berücksichtigt neu auch die Taxis mit Sitz im Kanton.
Vor Ostern bekommen die Betriebe, welche bisher drei Zahlungen erhalten haben, ihre nächste Auszahlung. Damit sind insgesamt 40 Millionen Franken ausbezahlt. Die Anmeldefrist für Härtefall-Unterstützung wurde auf den 31. Mai 2021 verlängert.
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30. März 2021 | MM RR | Härtefall-Programm: Vierte Auszahlungsrunde und neu auch für Basler Taxis
Übersicht für basel-städtische Unternehmen
Vollumfängliche Übersicht über Massnahmen und Unterstützungsprogramme für Unternehmen im Kanton Basel-Stadt.
Informationen und Verweise zu Härtefallprogramm, Schutzkonzepte, Kurzarbeitsentschädigung, Steuern, Selbständig Erwerbende, Lehrverhältnisse und vieles mehr.
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Kanton Basel-Stadt | Übersicht Informationen für basel-städtische Unternehmen
Mit vorsichtigem Optimismus in die Zukunft
Wirtschaftsstandort Basel-Stadt zu Zeiten der Covid-19-Pandemie | Update Januar 2021
Gemäss Konjunkturprognose dürfte der Wirtschaftsstandort Basel-Stadt weniger stark unter den Folgen von Covid-19 leiden als die Schweiz insgesamt. Das ist das Fazit des im Januar 2021 aktualisierten Berichts des Amts für Wirtschaft und Arbeit zu den Auswirkungen von Covid-19 auf die basel-städtische Wirtschaft.
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Update_Jan2021__Covid-19-Bericht.pdf
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AWA | Wirtschaftsstandort Basel-Stadt zu Zeiten der Covid-19-Pandemie | Update Januar 2021
Verlängerung von Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit
Der Bundesrat hat am 19. März 2021 das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis am 30. Juni 2021 verlängert.
Die dreimonatigen Verlängerungen der beiden Massnahmen treten am 1. April 2021 in Kraft. Damit können die Unternehmen und die Durchführungsstellen weiterhin entlastet werden. Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens bedingt, dass die Mehrstunden, die sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden, und das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen weiterhin nicht an die KAE angerechnet wird.
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19.03.2021 | MM WBF | Verlängerung von Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit